Privater Brandschutz

Privater Brandschutz…

Bisher sind nur ca. 10% der deutschen Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet. Diese geringe Anzahl veranlasste eine Diskussion um den Brandschutz, welche in einigen Bundesländern zu verbindlichen Gesetzesänderungen führte.

Im Jahr 2003 führte Rheinland-Pfalz, als erstes deutsches Bundesland, eine Rauchmelderpflicht ein. Seit dem sind diesem Beispiel viele Länder gefolgt. Aufgrund des föderalistischen Systems in Deutschland unterliegt das Baurecht der Gesetzgebungszuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Daher kann jedes Bundesland für sich entscheiden, ob und in welcher Weise eine Klausel über die Rauchmelderpflicht in die jeweilige Landesbauordnung eingefügt wird. Bisher haben acht der sechzehn Bundesländer eine solche Klausel eingeführt. Aufgrund der landesrechtlichen Regelung gibt es jedoch keine einheitliche Pflicht und jedes Bundesland gestaltet sein eigenes Gesetz. Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern, welche eine solche Regelung geschaffen haben, verbindlich. Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Die Anzahl und Anordnung dieser ergibt sich aus der DIN 14676 (Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung). Die gesetzgebenden Landesparlamente haben weitgehend übereinstimmend die Formulierung aus der DIN-Norm übernommen. Demnach sind in Wohnungen Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie Flure, welche als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Die Rauchmelder sind so anzubringen, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Folgend werden die Rauchmelderbestimmungen der Bundesländer Deutschlands beschrieben.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Sind Eigentümer oder Mieter nach der jeweiligen Bauordnung verpflichtet Brandmelder anzubringen und deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen und kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so kann dies verheerende Folgen haben. Zum einen stellt dies eine baurechtliche Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Nachrüstauflage verbunden werden kann. Im schlimmsten Fall wird das Bauamt eine Ersatzvornahme einleiten und damit unmittelbaren Zwang ausüben. Weiterhin verliert der Eigentümer oder Mieter den Versicherungsschutz, wenn ein Brandfall eintritt. Zivilrechtliche Ansprüche aufgrund von Mitverschulden sind ebenso wenig ausgeschlossen, wie strafrechtliche Konsequenzen, wenn bei einem Brand Menschen zu Schaden kommen. Daher sollte dafür Sorge getragen werden, mit vergleichsweise geringem Aufwand, nicht nur sich, sondern auch seine Mitmenschen vor Schaden zu schützen.

 

Rauchmelderpflicht Hessen


Rauchmelderpflicht Hessen (Zusammengefasst)

  • seit 24. Juni 2005
  • für alle Wohnungen mit einer Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2014
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in (HBO) Hessische Bauordnung § 13

Die Rauchmelderpflicht in Hessen im Detail

Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein.

Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Wenn betrifft die Rauchmelderpflicht in Hessen:

  • alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
  • alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden

Wie viele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:

  • Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

Wer ist für den Einbau zuständig?

  • In der Hessischen Bauordnung ist nicht eindeutig geregelt, wer für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder gemäß Rauchmelderpflicht Hessen zuständig ist. Im Zweifel ist der Mieter selbst für die Anbringung zuständig. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob er im Rahmen der Rauchmelderpflicht selbst sicherstellen möchte, ob ein Rauchmelder installiert und gewartet wird.

Rauchmelderpflicht Hessen

  • Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Hessen in § 13 Absatz 5 (HBO) Hessische Bauordnung, welchen Sie hier nachlesen können